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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Vertragsdauer

Die Parteien erklären, dass die Vermietung nicht für Räumlichkeiten bestimmt ist, die als Hauptwohnsitz oder für berufliche Zwecke genutzt werden. Entsprechend vereinbaren sie, dass ihre jeweiligen Rechte und Pflichten durch die Bestimmungen dieses Vertrags, durch die Verordnung vom 28. Dezember 1976 in ihrer geänderten Fassung und in Ermangelung davon durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt werden. Die Gegenstände dieses Vertrags werden möbliert und auf saisonaler Basis vermietet.

2) Anzahlung, Miete, Nebenkosten, Kaution und Fälligkeit

Der Mietbetrag und die Kaution werden zum Zeitpunkt der Buchung und in der Zusammenfassungs-E-Mail angegeben.

Die Anzahlung beträgt 30 % und wird zum Zeitpunkt der Online-Buchung bezahlt.

Der Restbetrag wird 7 Tage vor Ihrer Ankunft abgebucht (mit Versand einer E-Mail).

Eine Vorautorisierung der Kaution wird bis zu 7 Tage nach Ihrer Abreise einbehalten.

3) Verpflichtungen des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet:

– die Wohnung in einem guten Zustand der Nutzung und Instandhaltung zu übergeben (außer besondere Vereinbarungen über Arbeiten, die vom Mieter übernommen werden können), sowie die im Vertrag genannten Geräte in einem funktionstüchtigen Zustand

– dem Mieter einen ruhigen Genuss und die Garantie gegen Mängel oder Defekte, die dies verhindern könnten, zu gewährleisten

– die Räumlichkeiten in einem Zustand zu halten, der ihrer Nutzung gemäß dem Vertrag entspricht, indem Reparaturen, die nicht auf die Miete entfallen, durchgeführt werden

4) Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet:

– die vereinbarte Miete zu zahlen

– die gemieteten Räumlichkeiten gemäß ihrer vertraglichen Bestimmung friedlich zu nutzen

– für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer in den Räumlichkeiten, die er ausschließlich nutzt, entstehen, aufzukommen, es sei denn, er kann nachweisen, dass diese durch höhere Gewalt, durch Verschulden des Vermieters oder durch die Handlung eines Dritten, den er nicht in die Wohnung eingeführt hat, entstanden sind

Der Mieter wird die gemietete Wohnung und das Mobiliar und die Ausrüstung gemäß der ihnen durch den Mietvertrag zugewiesenen Bestimmung friedlich nutzen und haftet für Beschädigungen und Verluste, die während der Vertragsdauer in den Räumlichkeiten, die er ausschließlich nutzt, entstehen können.

Der Mieter wird die gemietete Wohnung instand halten und sie am Ende des Vertrags in einem guten Zustand der Sauberkeit und Instandhaltung zurückgeben. Sollten Gegenstände, die im Inventar aufgeführt sind, gebrochen oder beschädigt werden, kann der Vermieter ihren Ersatzwert verlangen.

Der Mieter wird die gemietete Wohnung instand halten und sie am Ende der Miete in einem angemessenen Zustand der Sauberkeit (Ofen, Geschirrspüler, Herd, Elektrogeräte, WC, Duschen usw.) zurückgeben.

Wenn die Wohnung in einem unangemessenen Zustand zurückgegeben wird, kann der Vermieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr von der Kaution einbehalten, die 40 € pro Stunde beträgt.

Der Mieter muss jeglichen Lärm vermeiden, der die Nachbarn stören könnte, insbesondere den, der von Radiogeräten, Fernsehern und anderen Geräten ausgeht.

Der Mieter kann gegen den Vermieter keinen Anspruch erheben, falls in den gemieteten Räumlichkeiten ein Diebstahl stattfindet.

Er wird die maximale Personenzahl, die die Räumlichkeiten betreten darf, entsprechend der ihm übergebenen Beschreibung respektieren.

Der Mieter darf in den Räumlichkeiten nicht rauchen.

Haustiere sind bis zu einer Begrenzung von 3 erlaubt und dürfen nicht auf die Betten und Sofas, es sei denn, diese sind geschützt. Es wird ein Aufpreis verlangt. Assistenzhunde (Blindenhunde, Assistenzhunde usw.) übernachten kostenlos mit ihrem Besitzer und zählen nicht zur Begrenzung von 3.

Der Mieter darf einer Besichtigung der Räumlichkeiten durch den Vermieter oder seinen Bevollmächtigten nicht widersprechen.

5) Abtretung und Untervermietung

Der Mietvertrag wird intuitu personae zugunsten des im Vertrag genannten Mieters geschlossen.

Jede Abtretung dieses Mietvertrags, jede vollständige oder teilweise Untervermietung, jede auch kostenlose Überlassung sind strengstens verboten. Der Mieter darf die Räumlichkeiten auch nicht kostenlos und/oder durch Leihe an eine außerhalb seines Haushalts stehende Person überlassen.

6) Zustand der Räumlichkeiten

Bei jeder Ankunft wird eine Besichtigung der Räumlichkeiten durchgeführt, um die Wohnung und die zur Verfügung gestellte Ausstattung vorzustellen.

7) Erklärung des Vermieters

Der Vermieter erklärt, Eigentümer der Wohnung zu sein und diese frei verfügbar und vollständig nutzbar zu haben.

8) Stornierung

Die Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet beide Parteien.

Der Mieter kann seine Reservierung bis zu 15 Tage vor dem Ankunftsdatum stornieren und vollständig zurückerstattet werden. Tritt der Mieter nach dieser Frist von der Anmietung zurück, bleibt er zur Zahlung der gesamten Miete verpflichtet.

9) Versicherungen

Der Mieter verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung für Ferienaufenthalte abzuschließen, um sich gegen Mietrisiken (Wasserschäden, Feuer, Bruch usw.) abzusichern. Eine Kopie der Versicherungspolice muss dem Vermieter 15 Tage vor Eintritt in die Wohnung zusammen mit der Zahlung des Restbetrags der

 Miete übergeben werden.

(Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Ihre Hausratversicherung diese Art der Anmietung abdeckt)

10) Sofortige Kündigung

Im Falle eines Verstoßes des Mieters gegen eine der vertraglichen Verpflichtungen kann dieser Mietvertrag vom Vermieter sofort gekündigt werden. Diese Kündigung würde sofort wirksam werden.

11) Wahl des Gerichtsstandes

Für die Ausführung dieses Vertrags wählen Vermieter und Mieter ihren jeweiligen Wohnsitz als Gerichtsstand. Im Streitfall ist jedoch das Gericht am Wohnsitz des Vermieters ausschließlich zuständig. Dieser Vertrag und seine Folgen unterliegen dem französischen Recht.

12) Genehmigungen und besondere Regeln für den Eintritt in das Chalet

Um die Gesetzgebung bezüglich der Aufenthaltsgebühren zu beachten, wird keine zusätzliche Person zu diesem Vertrag übernachten dürfen.

Um eine Überbelegung der Wohnung zu vermeiden und aus Sicherheitsgründen muss der Mieter die Genehmigung des Vermieters für jede Veranstaltung einholen, die die zulässige Höchstzahl von Personen überschreitet.

Diese Veranstaltungen dürfen die Nachbarschaft nicht stören und heben die im Absatz 8 beschriebenen Verpflichtungen des Mieters nicht auf.